2023 hat wieder viele Neuerungen mit sich gebracht, worüber Sie Bescheid wissen sollten, hat für Sie die Nova Sedes Wohnungsbau eG kurz zusammengefasst.
Kindergeld:
Zum 01.01.2023 wird das Kindergeld für alle Kinder auf 250,-Euro erhöht.
Rente:
Bei der gesetzlichen Rente entfällt die Hinzuverdienstgrenze vollständig. Rentner*innen dürfen ohne Kürzung der Rente beliebig viel arbeiten und dazuverdienen. Zum 01.07.2023 steigen die Renten zudem um voraussichtlich 8,5% im Westen und 4,2% im Osten, also auch ein weiterer Ausgleich des Rentenniveaus, wenn der Rentenversicherungsberichts 2022 umgesetzt wird.
Wohngeld:
Im Rahmen der Wohngeldreform können ab 01.01.2023 über eine Million Haushalte Wohngeld beantragen, die bisher nicht die nötigen Anforderungen erfüllt haben.
Das Wohngeld wird außerdem von durchschnittlich 180 Euro monatlich auf bis zu durchschnittlich 370 Euro erhöht.
Anlass hierfür sind steigende Mieten und die Energiekrise. Dazu treten Stand Anfang Dezember im März 2023 (rückwirkend ab Januar) die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft. Daher werden 80% der Vorjahresverbraucher bei Gas 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Erfreulich ist außerdem, dass im Frühjahr als Nachfolge für das 9-Euro Ticket, das 49-Euro Ticket eingeführt wird.
Bürgergeld:
Ab Januar 2023 gilt das vieldiskutierte Bürgergeld, welches HartzIV ersetzt. Unter anderem steigt damit der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf monatlich 502 Euro.
Die Freibeträge für zusätzliche Einnahmen bis zu 1000 Euro erhöhen sich auf 30 % und zusätzlich soll ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden.
Der Vermögensfreibetrag für Singles im ersten Jahr liegt allerdings bei nur 40.000 Euro und für jede weitere Person im gleichen Haushalt bei 15.000 Euro. Sanktionsmöglichkeiten werden beibehalten wie bisher.
Mindestlohn in der Pflege:
Zum 01.05.203 erhöht sich der Mindestlohn in der Pflege wie folgt:
Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro, Pflegefachkräfte: 14,50 Euro. Zum 01.12.2023 werdende Mindestlöhne erneut erhöht auf 14,50 für Pflegehilfskräfte, 15,25 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 18,25 Euro für Pflegefachkräfte.
Zudem wird für Angestellt in der Pflege mit 5-Tage-Woche der Mehrurlaubsanspruch über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen um 9 zusätzliche Urlaubstage erhöht und zwar zunähst für 2023 und 2024.
Neues für Autofahrer*innen:
E-Auto-Kauf oder Miete wird staatlich gefördert. Allerdings sinkt die Förderung ab Januar 2023 von bisher maximal 9000 Euro auf Maxima 4500 Euro nach Nettopreislisten.
Nicht mehr gefördert werden der Kauf von Kraftfahrzeugen im Wert von über 45000 Euro und Plug-in-Hybriden.
Ab September werden nur noch Privatpersonen eine staatliche Förderung von E-Autos beantragen können. Gewerbetreibende erhalten dann keine Unterstützung mehr.
Führerscheinumtausch:
Auch 2023 müssen Führerscheine wieder getauscht werden. Bis Januar haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, den alten Lappen (rot oder grau) abzugeben und einen neuen Fälschungssicheren EU-Führerschein zu beantragen - natürlich ohne erneute Führerscheinprüfung.
Landwirtschaft:
Wegen Verknappung des Weizens infolge des Ukraine-Kriegs wird die Pflicht zur Stilllegung von 4% der betrieblichen Ackerfläche sowie der jährliche Wechsel der Fruchtfolge ausgesetzt.
Ausgenommen sind davon mehrjährige Brachflächen. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung:
Gesetzes-Veröffentlichungen:
Im gedruckten Bundesgesetzblatt (BGBL) erscheinen nicht mehr die Gesetzte, die ab 01.01.2023 verabschiedet werden. Die Ausgabe erfolgt künftig rein elektronisch im Internet. Damit sollen Bekanntmachungen beschleunigt werden und der Gesetzeszugang erleichtert werden.
Die Plattform, auf der die neuen Gesetze bekannt gemacht werden, wurde laut Pressemitteilung der Bundesregierung bekannt gegeben.
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